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Strafrecht

Rechtsanwalt Horst Büttner ist seit 2005 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Strafrecht” zu führen. Diese Bezeichnung wird durch die entsprechende Rechtsanwalts- kammer zuerkannt, wenn in diesem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen über- schreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Darüber hinaus ist der Fachanwalt verpflichtet, jährlich Fortbildungs- veranstaltungen zu besuchen, um dieses Wissen ständig zu aktualisieren.

Horst Büttner vertritt seine Mandanten in allen Strafverfahren z.B. bei Drogendelikten, Brandstiftung, sexueller Belästigung oder Vergewaltigung sowie bei Sachbeschädigung, Betrug oder Körperverletzung. Ist der Angeschuldigte noch Jugendlicher oder Heranwachsender, ist in der Regel das Jugendstrafrecht mit seinen vielen Besonderheiten anzuwenden. Ein weiterer Bereich des Strafrechts ist das Verkehrsstrafrecht.

Rechtsanwalt Büttner vertritt Sie umfassend sowohl im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft als auch im Strafprozess vor Gerichten bundesweit. Er empfiehlt allen Mandanten, möglichst frühzeitig (am besten schon vor der ersten polizeilichen Vernehmung) einen Strafverteidiger (am besten ihn) zu beauftragen.