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Verkehrsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt des Volljuristen ist die Beratung nach einem Verkehrsunfall und die umfassende Unfallregulierung. Rechtsanwalt Büttner macht Ihren Anspruch gegen den Haftpflichtversicherer geltend. Zu den ersatzfähigen Schäden zählen unter anderem die Kosten des Mietwagens, die Reparaturkosten, ein Haushaltsführungsschaden sowie ein Verdienstausfall. Wurden Sie bei dem Unfall verletzt, haben Sie außerdem einen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Der erfahrene Rechtsanwalt macht Ihre Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch im Gerichtsverfahren geltend. Er informiert Sie vorab umfassend über die Erfolgsaussichten und die Risiken, so dass Sie eine selbstbestimmte Entscheidung treffen können.

Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein wird er ständig über die neuesten Entwicklungen informiert, sodass Horst Büttner Sie sowohl auf dem Gebiet des Verkehrsrechts im weitesten Sinne als auch z.B. bei Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren.